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   BayObLG, 20.01.1999 - 3Z BR 99/98   

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https://dejure.org/1999,9497
BayObLG, 20.01.1999 - 3Z BR 99/98 (https://dejure.org/1999,9497)
BayObLG, Entscheidung vom 20.01.1999 - 3Z BR 99/98 (https://dejure.org/1999,9497)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Januar 1999 - 3Z BR 99/98 (https://dejure.org/1999,9497)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschäftswert eines Beschwerdeverfahrens in einer Erbscheinssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Rosenheim - VI 651/93
  • LG Traunstein - 4 T 2158/94
  • BayObLG, 20.01.1999 - 3Z BR 99/98

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1439
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 1 Z 43/86

    Beschwerde gegen die Festsetzung de Geschäftswerts

    Auszug aus BayObLG, 20.01.1999 - 3Z BR 99/98
    Die für den ersten Rechtszug maßgeblichen Vorschriften der Kostenordnung können als Anhaltspunkt für die vorzunehmende Schätzung herangezogen werden, sind jedoch nicht unmittelbar anzuwenden (ständige Rechtsprechung des BayObLG, vgl. z.B. BayObLGZ 1986, 489/491; 1993, 115/117; BayObLG JurBüro 1994, 499).
  • BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 3/93

    Beschwerdeberechtigung hinsichtlich der Heraufsetzung des Geschäftswertes für ein

    Auszug aus BayObLG, 20.01.1999 - 3Z BR 99/98
    Die für den ersten Rechtszug maßgeblichen Vorschriften der Kostenordnung können als Anhaltspunkt für die vorzunehmende Schätzung herangezogen werden, sind jedoch nicht unmittelbar anzuwenden (ständige Rechtsprechung des BayObLG, vgl. z.B. BayObLGZ 1986, 489/491; 1993, 115/117; BayObLG JurBüro 1994, 499).
  • BayObLG, 29.06.1995 - 3Z BR 137/95

    Restitutionsanspruch nach § 3 VermG als Nachlassgegenstand

    Auszug aus BayObLG, 20.01.1999 - 3Z BR 99/98
    Da die Begründetheit des Anspruchs selbst aber noch nicht feststeht, ist bei der Geschäftswertfestsetzung vom Grundstückswert ein Abschlag von ca. einem Drittel vorzunehmen (vgl. BayObLG JurBüro 1996, 40 f.).
  • BayObLG, 23.09.1993 - 3Z BR 151/93

    Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 20.01.1999 - 3Z BR 99/98
    Die für den ersten Rechtszug maßgeblichen Vorschriften der Kostenordnung können als Anhaltspunkt für die vorzunehmende Schätzung herangezogen werden, sind jedoch nicht unmittelbar anzuwenden (ständige Rechtsprechung des BayObLG, vgl. z.B. BayObLGZ 1986, 489/491; 1993, 115/117; BayObLG JurBüro 1994, 499).
  • OLG Köln, 12.12.2005 - 2 Wx 39/05

    Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens betr. die Einziehung eines ausschließlich

    Geht es dem Beschwerdeführer um die Erteilung oder die Einziehung eines Erbscheins, bieten die für den ersten Rechtszug maßgeblichen Vorschriften der Kostenordnung, auch wenn sie nicht unmittelbar heranzuziehen sind, einen wichtigen Anhaltspunkt auch für die vorzunehmende Schätzung (st. Rspr. z.B. BayObLGZ 1986, 489/491; BayObLGZ 1993, 115/117; BayObLG, FamRZ 1999, 1439 [1440]) im Beschwerdeverfahren.
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